Schu­le als Staat: Gesetze

Gesetz zur Rege­lung der Arbeit der Staat­li­chen Ordnungsbehörden
§1: Poli­zei (inklu­si­ve unter­ge­ord­ne­ter Behör­de Zoll)
  1. Die Poli­zei hat die Auf­ga­be, von dem ein­zel­nen und dem Gemein­we­sen Gefah­ren abzu­weh­ren, durch die die öffent­li­che Sicher­heit oder Ord­nung bedroht wird, und Stö­run­gen der öffent­li­chen Sicher­heit oder Ord­nung ohne Gewalt zu besei­ti­gen, soweit es im öffent­li­chen Inter­es­se gebo­ten ist. Sie hat ins­be­son­de­re die ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Ord­nung, die Ein­hal­tung der Geset­ze der USR sowie die unge­hin­der­te Aus­übung der staats­bür­ger­li­chen Rech­te zu gewährleisten.
  2. Durch poli­zei­li­che Maß­nah­men auf Grund die­ses Geset­zes kön­nen im Rah­men der Ver­fas­sung der United School of Raich­berg die Frei­heit und das Eigen­tum von Staats­bür­gern der USR ein­ge­schränkt werden.
  3. Zudem hat die Poli­zei das Recht, Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der USR, wel­che einer Straf­tat oder einem Geset­zes­bruch ver­däch­tigt wer­den, anzu­hö­ren und für die­se Maß­nah­me festzuhalten.
  4. Kom­men für die Wahr­neh­mung einer poli­zei­li­chen Auf­ga­be meh­re­re Maß­nah­men in Betracht, so hat die Poli­zei die Maß­nah­me zu tref­fen, die den ein­zel­nen und die All­ge­mein­heit vor­aus­sicht­lich am wenigs­ten beeinträchtigt.
  5. Durch eine poli­zei­li­che Maß­nah­me darf kein Nach­teil her­bei­ge­führt wer­den, der erkenn­bar außer Ver­hält­nis zu dem beab­sich­tig­ten Erfolg steht.
    6. Die Poli­zei hat sich den Befeh­len des Innenministers/der Innen­mi­nis­te­rin und des Innen­mi­nis­te­ri­ums unter­zu­ord­nen. Sie hat zudem Wei­sun­gen des Haupt­pla­nungs­aus­schus­ses von SaS zu befol­gen, sofern die­se nicht im Wider­spruch zu den Anord­nun­gen des Innenministers/der Innen­mi­nis­te­rin stehen.
  6. Die Poli­zei­di­rek­ti­on, bestehend aus 2 Beamten/Beamtinnen, wel­che vom Innenminister/von der Innen­mi­nis­te­rin ernannt wer­den, haben die Auf­ga­be, die Poli­zei­dienst­stel­le und die unter­ge­ord­ne­te Behör­de Zoll zu leiten.
    8. Der Zoll hat gemäß Para­graph 2 Arti­kel 2 der Ver­fas­sung der USR die Auf­ga­be, Päs­se und Visa aus­zu­stel­len und den Zugang zum Staats­ge­biet der USR zu kon­trol­lie­ren. Dies beinhal­tet auch die Zeit­er­fas­sung der Bürger/innen der USR, ob sie ihre täg­li­che Anwe­sen­heits­pflicht von min­des­tens 6 Stun­den erfüllen.

Des Wei­te­ren liegt es in der Ver­ant­wor­tung des Zolls, durch ent­spre­chen­de Taschen­kon­trol­len sicher­zu­stel­len, dass kei­ne Lebens­mit­tel (mit Aus­nah­me von bspw. Baby­nah­rung, sie­he Ver­fas­sung Para­graph 2 Arti­kel 2 Absatz 7) unrecht­mä­ßig in das Staats­ge­biet der USR ein­ge­führt werden.

Gemäß Para­graph 6 Arti­kel 2 der Ver­fas­sung der USR hat der Zoll zudem die Kon­trol­le über die Ein­fuhr sons­ti­ger für die Pro­duk­ti­on vor­ge­se­he­ne Güter, wel­che jeweils bei der Ein­fuhr wäh­rend der Pro­jekt­wo­che beim Zoll ange­mel­det wer­den müssen.

§2: Staats­an­walt­schaft

  1. Die Staats­an­walt­schaft, bestehend aus 4 Staats­an­wäl­ten, hat die Auf­ga­be, die Ver­fas­sung sowie das Gesetz der United School of Raich­berg zu ver­tre­ten, indem nach­ge­gan­gen wird, ob ein Tat­be­stand gegen die Ver­fas­sung oder das Gesetz verstößt.
  2. Der Staatsanwalt/die Staats­an­wäl­tin kann Ankla­ge erhe­ben, einen Straf­be­fehl bei Gericht bean­tra­gen oder ein Ver­fah­ren ein­stel­len. Aus­lö­ser hier­für muss ein ver­mu­te­ter oder klar erkenn­ba­rer Geset­zes­bruch sein. Aus die­sem Grund hat die Staats­an­walt­schaft den Ermitt­lungs­er­geb­nis­sen der Poli­zei Gehör zu geben.
  3. Angeklagte/r kann ein/e Bürger/in der USR, ein Betrieb der pri­va­ten Wirt­schaft der USR, eine staat­li­che Behör­de oder ein/e Besucher/in der USR sein.
  4. Die Staats­an­walt­schaft ist der/dem Innenminister/in und dem Innen­mi­nis­te­ri­um untergeordnet.
  5. Die Arbeits­zeit der Staatsanwälte/Staatsanwältinnen am Tag beträgt 5 Stunden.
  6. Das Gehalt beträgt 180 Uni­co­ins am Tag.

§3: Gericht

  1. Das Gericht besteht aus 6 unab­hän­gi­gen Rich­te­rin­nen und Richtern.
  2. Es ver­eint die Funk­ti­on des Ver­fas­sungs­ge­richts, des Straf­ge­richts und des Zivilgerichts.
  3. Das Gericht hat die Auf­ga­be, in Straf­pro­zes­sen und Streit­fäl­len zu entscheiden.
  4. Zudem wird vom Gericht kon­trol­liert, ob neue Geset­ze oder Geset­zes­ab­schnit­te ver­fas­sungs­kon­form sind. Geset­ze und Geset­zes­ab­schnit­te kön­nen vom Gericht nur außer Kraft gesetzt wer­den, wenn die­se nicht mit der Ver­fas­sung der USR oder den Grund­wer­ten des Staa­tes ver­ein­bar sind.
  5. Auch wenn die Beschlüs­se des Gerich­tes nach dem Mehr­heits­prin­zip der anwe­sen­den Richter/innen fal­len, soll über das Straf­maß oder die zu ergrei­fen­den Maß­nah­men dis­ku­tiert und nach Mög­lich­keit ein Kon­sens gefun­den werden.
  6. Es ist ange­dacht, die Arbeits­zeit der Richter/innen von 5 Stun­den pro Tag auf 2–3 Blö­cke auf­zu­tei­len (liegt in der Eigen­ver­wal­tung des Gerichts), wel­che alle Richter/innen zeit­lich gemein­sam verbringen.
  7. Das Gericht ist dem Innenminister/in und dem Innen­mi­nis­te­ri­um unterzuordnen.
  8. Wei­te­res, sowie eine Hand­rei­chung zum Straf­maß, ist dem Para­graph 5 der Ver­fas­sung der USR zu entnehmen.
  9. Das Gehalt beträgt 180 Uni­co­ins am Tag.
Hier einige Fotos von Schule als Staat
Hier eini­ge Fotos von Schu­le als Staat
Schlüsselübergabe der Schulleitungen an den Präsidenten
Schlüs­sel­über­ga­be der Schul­lei­tun­gen an den Präsidenten
Musikalische Begleitung beim Singen der Hymne
Musi­ka­li­sche Beglei­tung beim Sin­gen der Hymne
der Süßigkeitenstand...
der Süßig­kei­ten­stand…
Smoothies & more...
Smoothies & more…
Leckerbissen aller Art
Lecker­bis­sen aller Art
Leckerbissen aller Art
Lecker­bis­sen aller Art
regelmäßige Kontrollen
regel­mä­ßi­ge Kontrollen
auf dem Arbeitsamt...
auf dem Arbeitsamt…
beim Friseur
beim Fri­seur
die Polizei macht Pause
die Poli­zei macht Pause
leckere Drinks
lecke­re Drinks
Welche Auswahl...
Wel­che Auswahl…
stolze Teams
stol­ze Teams
stolze Teams
stol­ze Teams
stolze Teams
stol­ze Teams
stolze Teams
stol­ze Teams
Eingangskontrollen
Ein­gangs­kon­trol­len
Eis vor dem Mittagessen? Es ist alles erlaubt.
Eis vor dem Mit­tag­essen? Es ist alles erlaubt.

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